Stellungnahme GeRFEB und GeRASB

von Nathalie, Generalrätin

Generelle Bemerkungen

Die Fraktion Freie Wähler, glp, ML-CSP und Grüne begrüsst die Erstellung des neuen Reglements FEB und die damit einhergehende Revision des Reglements ASB. Die Botschaft war gut vorbereitet und der Vernehmlassungsprozess transparent.

Seit längerem wurde kritisiert, dass eine klare Grundlage für die Ausschüttung von finanziellen Beiträgen gemäss Art. 11 FBG vom 9. Juni 2011 für die Gesamtheit der Betreuungsangebote in Düdingen fehlte. Das «FEB»-Reglement schliesst diese Lücke. Besonders positiv ist, dass sämtliche Angebote der vorschulischen Betreuung erfasst sind – insbesondere die Kitas pop e poppa und Wichtuhuus sowie der Tageselternverein – und dass auch die ausserschulische Betreuung abgedeckt wird.

Die Voraussetzungen für den Erhalt von Gemeindesubventionen sind im FEB-Reglement transparent geregelt. Wir halten es für sinnvoll und nachvollziehbar, dass die Beiträge degressiv und abhängig vom steuerbaren Einkommen ausgestaltet sind. Ebenfalls zweckmässig ist ein Mindestbeschäftigungsgrad der Eltern: Er setzt Anreize für eine höhere Erwerbstätigkeit pro Haushalt – insbesondere auch für Frauen.

Zum Art. 4 GeRASB

Grundsätzlich ist die Gemeinde verpflichtet, den Bedarf an Betreuungsplätzen sicherzustellen. De facto entsprechen die verfügbaren Plätze in Düdingen jedoch nicht dem statistisch ermittelten Bedarf gemäss Microgys-Studie. Zwar lag der effektive Bedarf in den letzten Jahren unter diesem Wert, dennoch fehlen bereits heute in einzelnen Modulen Plätze, und die Buchungszahlen der ASB zeigen eine steigende Tendenz. Aus unserer Sicht ist die Gemeinde deshalb in erster Linie in der Pflicht, bei Bedarf zusätzliche Plätze zu schaffen. Eine Zuteilung von Plätzen sollte nicht der Normalfall sein, sondern die Ausnahme. Für den – bedauerlichen – Fall, dass zugeteilt werden muss, begrüssen wir klar definierte Kriterien. Entscheide sollten, wenn möglich, im Dialog mit den Eltern erfolgen.

Tarife und gesellschaftlicher Nutzen (Art. 14 GeRASB)

Von zentraler Bedeutung sind zudem Art. 14 GeRASB und die Tarifskalen für ASB sowie vorschulische Betreuung. Aktuell sind die Kosten für Eltern ohne Subventionen hoch. Wir möchten klar betonen: Familienergänzende Betreuung ist ein wichtiger Pfeiler unserer Gesellschaft und muss von der öffentlichen Hand mitgetragen werden. Sie ist entscheidend für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wirkt langfristig sozial und fiskalisch positiv – etwa durch weniger Altersarmut, ein höheres Steuersubstrat und mehr Gleichberechtigung.

Gleichzeitig sind wir der Auffassung, dass die ASB kosteneffizient geführt werden muss. Aber: Weder darf das Angebot eingeschränkt werden, noch dürfen die Kosten für Eltern ins Unermessliche steigen. Sonst sinken die Erwerbsanreize – gerade auch bei höheren Einkommen – und die soziale Durchmischung leidet. Wir begrüssen deshalb die Überarbeitung von Art. 14 und den klaren Rahmen zur Festlegung des Höchsttarifs, inklusive einer Obergrenze und eines Mechanismus zur Anpassung bei grosser Abweichung zu den effektiven Kosten. Eine reine «Kostendeckung» greift aus unserer Sicht zu kurz; die gesamtgesellschaftlichen und steuerlichen Effekte sind mitzuberücksichtigen. Ein Investment in eine funktionierende ASB lohnt sich – und wird von unserer Fraktion ausdrücklich unterstützt.

Kommunikation und digitale Anmeldung

Es ist wichtig, dass Erziehungsberechtigte rechtzeitig und verständlich über das Vorgehen zur Beantragung von Subventionen informiert werden und dass der Prozess möglichst hürdenfrei ist. Hier hat die Gemeinde eine klare Kommunikations- und Unterstützungsaufgabe. Zudem soll eine digitale Anmeldung möglich sein; das Reglement schliesst dies nicht aus. Gemäss Rückmeldungen ist die Umstellung im Gang, und Fortschritte sind bereits sichtbar – zum Beispiel mit KLAPP oder bei der Anmeldung für Ferienmodule.

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